Die SEM’ler unter den Lesern dieses Posts werden wissen, wie müßig es sein kann, wenn der Kunde mal wieder danach fragt – und leider gab es bisher nie ein wirklich gute Antwort darauf. Speziell bei Google AdWords kommt immer wieder das Thema Markenrecht auf den Tisch, wenn Werbetreibende die Keywords der Wettbewerber buchen und dabei durchaus auch auf Markennamen keine Rücksicht nehmen.
Laut heise online gibt es wieder ein neues Urteil hierzu, diesmal vom EuGH. Dort heißt es: …“Google verletze keine Markenrechte, wenn Anzeigenkunden die Namen großer Marken verwenden dürfen, um ihre Produkte anzubieten. Google könne jedoch für Schäden, die aus “markenverletzenden Inhalten” in den Google-Anzeigen entstehen, durchaus haftbar gemacht werden.“
Wirklich weiterhelfen wird dies den Kunden nicht, vor allem weil der Nachweis, dass Anspruch auf Schadenersatz besteht ersteinmal erbracht werden will – und welches mittelständische Unternehmen will sich schon mit dem Goliath des Internet anlegen?
Tags: Google

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